EU-Taxonomie

Allgemeines zur EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist eine Verordnung, welche durch ein Klassifizierungssystem definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Dabei sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben in Bezug auf nachhaltige Aktivitäten offenzulegen (Taxonomie-Reporting). Besonders relevant ist die EU-Taxonomie für große Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen. Als zentrales Instrument des europäischen Green Deals verfolgt die Taxonomie das Ziel, die Europäische Union bis 2050 klimaneutral zu gestalten.

Im Bausektor stellt die EU-Taxonomie spezifische Anforderungen an die Umweltziele (u.a. Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Anpassung an den Klimawandel), um als ökologisch nachhaltig eingestuft zu werden. Dabei muss ein Umweltziel als wesentlicher Beitrag geleistet werden und gleichzeitig darf ein Gebäude keine erhebliche Beeinträchtigung auf die verbleibenden Anforderungen aufweisen (DNSH: Do No Significant Harm). Durch die Einhaltung dieser Anforderungen sollen Bauprojekte dazu beitragen, die Klimaziele der EU zu erreichen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.

EU-Taxonomie in CAALA

CAALA bietet die Möglichkeit, zentrale Parameter zu berechnen, die für die EU-Taxonomie-Konformität erforderlich sind, insbesondere die Werte für das Treibhauspotential (GWP-total) und den Primärenergiebedarf.

Zur Unterstützung hat CAALA den Taxonomie-Checker entwickelt - ein Tool, das bewertet, ob ein Gebäude die erforderlichen Vorgaben für die Konformität erfüllt oder aufzeigt, an welchen Stellen noch Verbesserungspotential vorliegt.

Hierbei wird der End- & Primärenergiebedarf sowie die Emissionsintensität für das Umweltziel “Klimaschutz” berechnet.

Dabei können die drei folgenden Anwendungsfälle abgedeckt werden:

  • Neubau
  • Eigentum & Erwerb
  • Sanierung

 

Baugenehmigung - Eigentum und Erwerb

Da sich beim Anwendungsfall “Eigentum und Erwerb” die Anforderungen je nach Jahr der Baugenehmigung unterscheiden, muss dieses hier angegeben werden (Jahr der Baugenehmigung vor bzw. ab 2021). Dabei wird zusätzlich unterschieden, ob das Umweltziel als wesentlicher Beitrag oder als DNSH ausgewählt wurde. Weitere Informationen finden Sie unter Real Estate ESG Index - Environmental performance in Europe.

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