GEG-Referenzgebäude
Das GEG Referenzgebäude dient als standardisierter Vergleichsmaßstab zur Bewertung der Energieeffizienz eines geplanten Neubaus oder einer umfassenden Modernisierung. Es handelt sich um ein fiktives Gebäude, das hinsichtlich seiner Geometrie, Ausrichtung und Nutzung mit dem realen Gebäude übereinstimmt.
Bestimmte Eigenschaften bezüglich seiner energetischen Qualität sind allerdings abweichend vom realen Gebäude im GEG festgelegt:
- Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) für Bauteile wie Wände, Dächer, Fenster und Türen.
- Luftdichtheit und die Anforderungen an die Lüftungsanlage.
- Anlagentechnik, wie Heizungs-, Warmwasserbereitungs- und Lüftungssysteme sowie die Nutzung erneuerbarer Energien.
Fazit: Ein Referenzgebäude ist ein fiktives Haus, das bestimmte Standards in Sachen Energieeffizienz erfüllt. Ein geplantes Haus muss mindestens genauso gut sein bzw. nur etwa die Hälfte des Energieverbrauchs des Referenzgebäudes aufweisen.
Weiterführende Informationen zum Referenzgebäude:
Gebäudeenergiegesetz (GEG) in aktuell gültiger Fassung:
- Wohngebäude: Anlage 1 zu §15 Absatz 1
- Nichtwohngebäude: Anlage 2 zu §18 Absatz 1