Nettogrundfläche nach DIN 277

Die Nettogrundfläche (NGF) nach DIN 277 ist die Summe aller nutzbaren Flächen eines Gebäudes.

Die Nettogrundfläche (NGF) oder Netto-Raumfläche (NRF) ist ein Teilbereich der Brutto-Grundfläche (BGF) und besteht aus:​

  • Nutzfläche (NUF)
    Räume für den eigentlichen Nutzungszweck (z. B. Wohn-, Arbeits-, Versammlungsräume)​
  • Verkehrsfläche (VF)
    Erschließungsflächen wie Flure, Treppenhäuser, Aufzugsflächen​
  • Technikfläche (TF)
    Räume für gebäudetechnische Anlagen, Installationszonen​​

Sie wird in CAALA pauschal mit 80% der BGF abgeschätzt, kann aber jederzeit manuell eingetragen werden.​

Weiter können die Flächen in NRF(R)/BGF(R) und NRF(S)/BGF(S) unterschieden werden:

  • (R) steht dabei für den Regelfall der räumlichen Umschließung und bezeichnet vollständig umschlossene Räume, hier zählen bspw. auch Garagen mit offenen Gittertoren dazu.​
  • (S) steht dabei für den Sonderfall, Flächen, die nicht vollständig der BGF oder NRF angerechnet werden. Gemeint sind offene oder teilweise offene Bereiche wie bspw. Loggien, Balkone, Terrassen, Galerien, Arkaden, usw..​

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