Sockelbetrag

(Stand 01.04.2023)

Kurzinfo:

Werte nur für GWP und PENRE

Nur bei vollständigem Lebenszyklus anwendbar (A1-A3, B4, C3-C4)

 

Der Sockelbetrag ist ein Element der Berechnung nach den Regeln des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG). Dieser Wert bildet Anlagenteile des Gebäudes abhängig vom energetischen Standard oder angestrebtem Zertifizierungsniveau mittels eines pauschalen Wertes ab. Dabei wird bei einem höheren Niveau auch von einer umfassenderen Anlagentechnik ausgegangen, welche mit höheren Umweltbelastungen verbunden ist.

 

Die Werte unterscheiden sich für Wohn- und Nichtwohngebäuden. Bei Wohngebäuden hängt der anzusetzende Wert vom Verhältnis des Primärenergiebedarfs des Gebäudes (QP) zu dem des Referenzgebäudes (QP,Ref) ab:

Energetischer StandardSockelbetrag für Bilanzgrößen Module A1-A3, B4, C3 und C4
QP in % von QP REFPENRE kWh/m2 NFAaGWP in kg CO2e/m2 NFAa
> 404,501,20
≤ 404,701,30

 

Bei Nichtwohngebäuden ist der Wert abhängig vom angestrebten Zertifizierungsniveau (QNG PLUS oder QNG PREMIUM):

ZertifizierungsniveauSockelbetrag für Bilanzgrößen Module A1-A3, B4, C3 und C4
 PENRE kWh/m2 NFAaGWP in kg CO2e/m2 NFAa
QNG PLUS4,111,23
QNG PREMIUM5,671,72

 

Neben den Großgeräten der Technischen Anlagen deckt dieser Wert beispielsweise kleinteilige Verteilungsnetze ab, welche oft nur aufwändig erfasst werden können.

Mit diesem Sockelbetrag sind folgende Anlagenteile pauschal erfasst:

KostengruppeIm Sockelbetrag pauschal erfasste Bauteile
410Steig- und Fallrohrleitungen, Anschlussleitungen für Wohnungen und alle Sanitärobjekte
420 Rohrleitungen, Verteiler für Raumheizflächen, Raumheizflächen
430Rohrleitungen, Verteiler, Anschlussleitungen Lüftung
440Niederspannungshauptverteiler, Kabel, Leitungen,  Unterverteiler
450Leerrohre, Kabel, Leitungen, Personenrufanlagen, Lichtruf- und Klingelanlagen, Türsprech- und Türöffneranlagen

Tabelle 5: Im Sockelbetrag pauschal erfasste Bauteile der KG 400 (Anhang 3.1.1 zur Anlage 3 Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude, Stand 01.03.2023)

 

Die Werte werden nach QNG auf Neubauten und Komplettmodernisierungen angewendet und gehen damit von einer vollständig neuen Anlagentechnik aus. 

Das QNG gibt den Sockelbetrag nur für die Umweltindikatoren „Globales Erwärmungspotential (GWP)“ und „Nicht-erneuerbare Primärenergie Total (PENRT)“ an. Die anderen Indikatoren werden mit diesem Wert nicht abgebildet. Sollten in der Berechnung auch andere Umweltindikatoren als GWP und PENRT ermittelt werden, sollte der Sockelbetrag nicht in die Berechnung einfließen, um ein konsistentes Ergebnis zu erhalten.

Der Sockelbetrag gilt pauschal für die Lebenszyklusphasen der Herstellung (A1-A3), den Austausch (B4) und den Rückbau/Entsorgung (C3-C4). Weiter gibt es auch Werte für die Vorteile außerhalb der Systemgrenze (Modul D1). 

Da eine Aufteilung auf einzelne Lebenszyklusmodule nicht möglich ist, wird der Wert in CAALA vollständig dem Modul A1-A3 zugeordnet. Dieses Vorgehen führt bei Betrachtung der einzelnen Lebenszyklusphasen zu inkonsistenten Werten gegenüber einer detaillierten Gesamtbetrachtung, kann aber als Vereinfachung genutzt werden.

 

Mehr Informationen zum „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG): https://www.qng.info/

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